Mit dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers beschleunigte sich im September des vergangenen Jahres die Wirtschaftskrise weltweit. Doch was für viele erst Monate später durch fehlende Aufträge oder eine Gefährdung des Arbeitsplatzes spürbar wurde, war für einige Anleger bereits der Beginn eines schnellen persönlichen Finanzfiaskos – mit dem nahezu kompletten Verlust des angelegten Geldes.

Eine kleine Klagewelle ist mittlerweile auf diejenigen Banken zugerollt, die ihren Kunden Lehman-Zertifikate angeboten haben. Zehntausende Kunden hatten damals zugegriffen und insgesamt mehrere hundert Millionen Euro investiert – im Glauben daran, dass es sich bei den Zertifikaten um eine sichere Anlage handelt. An die Möglichkeit eines Totalverlustes dachten nur die wenigsten.

Heute nun, rund ein dreiviertel Jahr später, hat ein Gericht einem geprellten Anleger den vollen Ersatz seines finanziellen Schadens durch Lehman-Zertifikate zugesprochen. Zahlen soll das in diesem Fall die Hamburger Sparkasse, begründet wurde das Urteil mit falscher Beratung. Mit einem Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs soll die Nachweispflicht nun teilweise auch bei der jeweiligen Bank liegen.

Die Hamburger Sparkasse will zwar Berufung gegen das Urteil einlegen, doch der Richterspruch könnte wegweisend sein. Viele weitere geschädigte Lehman-Anleger werden nun Mut schöpfen und ebenfalls gegen ihr Finanzinstitut klagen. Doch noch weitreichender könnten die Folgen für die Kundenberatung in den Banken sein – in letzter Konsequenz vielleicht sogar weg vom provisionsgesteuerten Produktvertrieb hin zu einer unabhängigeren Beratung?

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