11.07.2012 – Seit Anfang Juli nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etappenweise das neue Mitarbeiter- und Beschwerderegister für Banken in Betrieb. Ziel ist, sich einen Überblick über die Qualifikation von rund 300.000 festangestellten Finanzberatern in Deutschland zu verschaffen.

Die Aufsichtsbehörde will zudem akribisch über alle Beschwerden wegen Falschberatung informiert werden. Laut Gesetzesvorgaben müssen Banken zwar erst von November dieses Jahres an ihre Kundenberater verbindlich an das neue Erfassungssystem melden und anzeigen. Doch schon jetzt stoßen sämtliche Banken unter Hochdruck entsprechende Projekte für die künftigen Meldeprozesse an und überarbeiten parallel ihre Anlageberatungsprozesse.

„Überall laufen aufgrund der bevorstehenden Überprüfung nun verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen und Qualifizierungsinitiativen in den Banken“, weiß Christian Appel, Partner für Compliance Services bei der PPI AG. Parallel dazu werden interne Prozesse aufgesetzt, um der obligatorischen Meldepflicht Folge leisten zu können. „Neben dieser Fleißarbeit überdenken die Kreditinstitute nun fieberhaft, welchen Betreuungsaufwand sie sich noch bei welchem Kundensegment finanziell leisten können“, berichtet Branchenexperte Appel.

Die Bandbreite künftiger Angebote wird voraussichtlich auf einige wenige, einfache Standardprodukte zusammenschrumpfen, so der Branchenkenner. Bankenintern werde auch über höhere Einstiegsanlagesummen nachgedacht. „All diese Prozessstrukturen gilt es derzeit technisch intern umzusetzen, um trotz des zunehmenden Regulierungsdrucks auch zukünftig noch auskömmliche Erträge zu erzielen“, sagt PPI-Compliance-Fachmann Appel.

Hintergrund sind die andauernden Klagen gegen Falschberatungen. Immer mehr Bankkunden ziehen vor die Gerichte, um für die finanzielle Einbuße Schadensersatz zu erwirken. Für Banken bedeutet das schon jetzt Millionenzahlungen sowie großen Imageverlust.

Wenn zum 1. November 2012 der § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft tritt und die BaFin Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu zwingt, den Sachkundenachweis ihrer Mitarbeiter zu melden sowie alle Beschwerden wegen Falschberatung anzuzeigen, sind die Folgen noch gravierender. Finanzberater, die sich grober Vergehen schuldig gemacht haben, müssen dann mit einem Bußgeld bis hin zum befristeten Berufsverbot rechnen. Um diesen drastischen Konsequenzen vorzubeugen, stellen sich Kreditinstitute derzeit vollkommen neu auf – strukturell, system- und angebotsseitig.

Autor(en): Bankmagazin
Bild: Kathrin Antrak / pixelio.de

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