Alles neu ab Montag in den Bankfilialen. Mit dem Jahreswechsel ist eine Regelung in Kraft getreten, die besagt, dass Beratungsgespräche mit Kunden ausführlich protokolliert werden müssen. Egal, ob es sich um Aktien, Fonds oder Anleihen handelt. Damit hat der Gesetzgeber auf die Finanzkrise reagiert, die zum Teil zu herben Verlusten bei Anlegern geführt hatte, die sich daraufhin über mangelnde Beratung durch die Banken beschwerten. Viele Klagen auf Schadenersatz aus dieser Zeit sind noch immer nicht entschieden.

Durch die Beratungsprotokolle soll für die Zukunft mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Zuvor lag es zumeist am Kunden, den Beweis einer schlechten oder unzureichenden Beratung zu erbringen. Nun muss alles genau aufgelistet werden, die Kundenwünsche, die Dauer des Gesprächs und sogar die Produkte, über die gesprochen wurde, ohne dass es zu einem Kauf kam. Auch die Risikobereitschaft des Kunden wird nun schriftlich festgehalten. Denn nur wenn diese sofort vermerkt wird, kann die Angemessenheit des verkauften Wertpapiers im Streitfall besser eingeschätzt werden.

Ohne Protokolle geht es nur noch, wenn einer Direktbank Aufträge telefonisch oder per Internet erteilt werden. Hier geht man davon aus, dass die Kunden über Produkte und Risiken ausreichend informiert sind. Doch bei jeder normalen telefonischen Bankberatung wird nun auch eine Niederschrift fällig. Der Bundesverband der Banken weist daraufhin, dass im Fall eines Telefonats sogar ein einwöchiges Rücktrittsrecht besteht.

Insgesamt also eine große Umstellung für alle Berater – und auch für die Kunden. Zwar gab es auch zuvor schon Protokolle, doch diese wurden oft nicht ausgehändigt. Dennoch: die Chance, dass die Beratung fairer und transparenter verläuft, ist durch die neue Reglung deutlich erhöht. Zuvor stand das zu verkaufende Produkt leider oft schon vor dem Gespräch fest, auf die wahren Bedürfnisse des Kunden wurden in vielen Fällen keine Rücksicht mehr genommen – mit den bekannten, fatalen Folgen. Die bürokratischen Konsequenzen müssen nun alle Beteiligten tragen.

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