13.09.2012 – Gespannt hat ganz Europa am 12. September nach Karlsruhe geschaut. Dort haben die Verfassungsrichter grünes Licht für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gegeben, allerdings mit Auflagen. So müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe.

Zudem verlangen die Verfassungsrichter, dass Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellt, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies darauf hin, dass die Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen, in der überprüft würde, ob die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Kompetenzen überschritten habe.

Gegen die Beteiligung Deutschlands am 700 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds, der das Provisorium EFSF ablösen wird, hatten der Verein „Mehr Demokratie“ geklagt. Auch der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Linke halten die Haftungsrisiken für die Bundesrepublik für nicht verantwortbar.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den Vertrag über den ESM noch nicht unterschrieben. Erst wenn dies geschehen ist, kann der Rettungsschirm in Kraft treten. Dies wird nach Ansicht von Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker im Oktober der Fall sein.

Bankenverbände äußern sich positiv zur Entscheidung
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer, sagte: „Jetzt steht Europa mit dem Stabilitätsmechanismus ein dauerhaftes Instrument zur kurzfristigen Krisenbewältigung zur Verfügung.“ Allerdings müsse klar sein, dass die Hilfe des ESM die erforderlichen tiefgreifenden wirtschaftlichen und institutionellen Strukturreformen in den Euro-Staaten nicht ersetzen könne.

Auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte die Entscheidung Bundesverfassungsgerichts. Der dauerhafte Rettungsschirm sei zur Bewältigung der aktuellen Schieflagen in mehreren Ländern des Euroraums unverzichtbar. Gleichzeitig schließe er eine Lücke im institutionellen Rahmen der europäischen Währungsunion und trage zu einer hohen Stabilität des Euro auch in der Zukunft bei.

„Die Europäische Union und der Euroraum erhalten mit dem ESM und dem Fiskalpakt überzeugende Werkzeuge zur glaubhaften Bekämpfung von Krise und Spekulation“, sagte Dr. Hans Reckers, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Der Verband sieht im Einsatz der ESM-Mittel eine Chance für die Krisenstaaten, ihre Kreditwürdigkeit wieder zu erlangen.

Und auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Georg Fahrenschon, ist mit dem Urteil zufrieden: „Das Urteil ist sehr ausgewogen. Es ermöglicht Stabilisierungen über den ESM, stellt aber die Bindung an die Entscheidungen der Parlamente sicher und nimmt eine notwendige Haftungsbeschränkung für Deutschland vor. Solidarität darf nicht Solidität und Gewaltenteilung in Frage stellen. Das hat das Gericht klargestellt.“

Bankenunion bekommt weniger Zustimmung
Parallel zum ESM-Urteil hat die EU-Kommission am 12. September einen Gesetzentwurf zur neuen Bankenaufsicht vorgelegt. Demnach soll die EZB schon ab Januar 2013 Banken der Euro-Zone überwachen. Gleichzeitig sollen Banken direkte Hilfen aus dem ESM erhalten können. Laut „Spiegel online“ geht das Deutschland und mehreren Nicht-Euro-Staaten viel zu schnell. Die Bundesregierung will direkte Bankenhilfen so lange wie möglich hinauszögern und beharrt auf einer „effektiven Aufsicht“. Und auch die deutschen Bankenverbände stehen einer Bankenunion skeptisch gegenüber, wie BANKMAGAZIN in seiner September-Ausgabe berichtet.

Quellen: tagesschau.de, Spiegel online, BVR, DSVG, BdB, VÖB
Autor(en): Bianca Baulig
Bildquellenangabe: REK / pixelio.de

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