Bei einer guten Selbstorganisation sind sie äußert selten, doch es gibt sie: Notlagen, in denen man plötzlich Bargeld benötigt. Und das am besten schnell aus dem am nächsten gelegenen Automaten. Das böse Erwachen gibt es oft erst, wenn die Abrechnung kommt. Die Gebühr für das Abheben an einem „fremden“ Geldautomaten kann dann gerne mal in zweistelliger Höhe ausfallen.

Damit soll ab dem 15. Januar 2011 Schluss sein. Auf Drängen von Verbraucherschützern, dem Kartellamt und der Politik herrscht nun mehr Transparenz für das Ziehen von Geld aus dem Automaten. Auf diesem muss, bevor der Vorgang durchgeführt wird, über die Höhe der möglichen Gebühr informiert werden. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob er die Aktion ausführen oder doch besser abbrechen möchte.

Eine Obergrenze für die Gebühren gibt es nicht. Experten schätzen die reinen Kosten für einen solchen Vorgang übrigens auf etwa 70 Cent. Besonders Kunden, die weit entfernt von einem dichten Automatennetz wohnen, können von dieser Regelung profitieren. Doch natürlich gilt auch hier noch immer die Empfehlung, Geld möglichst an einem Automaten des Verbundes der eigenen Bank abzuheben – denn das ist weiterhin kostenlos.

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