Lange wurde seit dem Ausbruch der Finanzkrise darüber diskutiert, nun ist auch in Deutschland der Weg frei für die so genannten Bad Banks. Es gilt, problematische Wertpapiere mit einem Volumen von mehr als 200 Milliarden Euro zu beseitigen. Die Bundesregierung hat in ihrem heutigen Gesetzesentwurf ein Modell konstruiert, das den Banken die Entsorgung ihrer Giftpapiere erleichtert.

Für deren Auslagerung in Zweckgesellschaften erhalten die Geldhäuser dann staatliche Garantien. So soll eine weitere Ausweitung der Krise verhindert werden. Nach dem Tausch des schlechten „bösen“ Kapitals gegen gutes Kapital sollen sich die Geldinstitute wieder untereinander vertrauen. Neue Wertberichtigungen werden so erst einmal ausgeschlossen.

Allerdings müssen die Banken dafür zahlen: Gebühren für die Garantieleistungen und außerdem Ausgleichsbeträge – bis zu 20 Jahre lang. Mögliche Gewinne der Banken werden dadurch dauerhaft reduziert. Zahlen müssen im Zweifel die Aktionäre. Doch die öffentlichen Haushalte werden durch diese Regel nicht belastet – praktisch für die Politiker der Großen Koalition so kurz vor der Bundestagswahl. Der Haken: Eine andere Regierung könnte das Gesetz später wieder ändern – zum Nachteil des Steuerzahlers.

Mit den Bad Banks werden die Risiken der Giftpapiere also nicht beseitigt, sie schlummern weiter vor sich hin. Investoren und damit dringend benötigtes Eigenkapital werden abgeschreckt. Fraglich ist, ob die betroffenen Finanzinstitute die Bad Banks unter diesen Umständen überhaupt annehmen möchten? Zumindest bei den Privatbanken darf das bezweifelt werden.

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