Im Bankgewerbe hat alles seine Ordnung. Das muss so sein, schließlich geht es um das liebe Geld. Doch einer neuen Reglung sehen viele Banker nun mit Unbehagen entgegen. Im Zuge des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, das im Februar vom Bundestag verabschiedet wird, sollen alle Bankberater künftig in einem Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt werden.

Das betrifft etwa 300.000 Bankmitarbeiter in ganz Deutschland. Mit diesem Register sollen unseriöse Berater entdeckt und ausgesiebt werden. Möglich geworden ist dieses Gesetz durch die Folgen der Finanzkrise, in der viele Empfehlungen von Beratern den Kunden herbe finanzielle Verluste gebracht hatten. Dies soll nun erschwert werden, da das Register fehlerhafte Beratungen und Beschwerden durch Kunden erfassen soll.

Eigentlich eine zu begrüßende Maßnahme, doch es gibt massive Proteste der Finanzinstitute. Diese führten bislang aber nur zu einer kleinen Entschärfung der neuen Regelung. Was bleiben wird, ist eine große Menge Bürokratie und die Gefahr, dass Berater von Kunden willkürlich angeschwärzt werden. Denn ob und wie der Wahrheitsgehalt einer Beschwerde geprüft wird, ist unklar.

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